Zur Forderung der hessischen SPD, das Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herunterzusetzen, sagte der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Max Schad:

„Das bisherige Wahlrecht ab 18 Jahren hat sich bewährt. Es bleibt auch in Zukunft sinnvoll, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu koppeln. Alles andere würde unweigerlich Widersprüche hervorrufen. Mit 16 Jahren darf man in Deutschland ohne Einwilligung der Eltern keine Verträge abschließen, nicht heiraten, nicht mal ein Fahrrad kaufen. Es würde nicht zusammenpassen, dass man mit 16 Jahren zwar ein Kommunalparlament wählen soll, aber kein Rechtsgeschäft ohne die Eltern eingehen darf. Diese Haltung wird auch von einem großen Teil der Bevölkerung so geteilt.

Es gibt zudem keinen qualitativen Unterschied zwischen einer Bundestagswahl, einer Landtagswahl oder einer Kommunalwahl. Deshalb kann es schon gar keinen Anlass dafür geben, für diese Wahlen künftig – wie von der SPD vorgeschlagen – unterschiedliche Altersgrenzen einzuziehen.

Als CDU-Fraktion sehen wir unsere Aufgabe darin, junge Menschen an die politische Willensbildung heranzuführen und die Jugendlichen in unserem Land ernst zu nehmen. Dafür müssen wir ihre Beteiligung durch Mitwirkungsgremien auf allen Ebenen stärken. Hier sehen wir gerade in der Schaffung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Kommunen vor Ort sowie im Ausbau von digitaler Jugendbeteiligung erhebliches Mitgestaltungspotential. Bewährt hat sich auf Landesebene das Jugendaktionsprogramm Partizipation, das jungen Menschen über Jahre hinweg die Möglichkeit bietet, ihr direktes Lebensumfeld mitzugestalten. Erstmals in der Geschichte des Landes Hessen wird es zudem Ende des Jahres einen Landesjugendkongress geben, bei dem 120 junge Menschen diskutieren und mit der Landespolitik ins Gespräch kommen können. Diesen Weg, attraktive Beteiligungsformen zu schaffen, werden wir konsequent fortführen.“

Kategorien: Wahlkreis

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