Statt kommunaler Parlamente kann ab sofort der Finanzausschuss entscheiden

CDU-Landtagsabgeordnete weisen auf Änderung der HGO im Zuge der Corona-Krise hin

Neben der Verschiebung aller zwischen April und Oktober terminierten Bürgermeisterwahlen auf frühestens 1. November 2020 in Folge der Corona-Krise, hat der Hessische Landtag in dieser Woche eine weitere kommunalpolitisch bedeutsame Entscheidung getroffen, die auch die Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis unmittelbar betrifft. So kann ab sofort der Finanzausschuss – sofern für diese Zwecke kein besonderer Ausschuss eingerichtet wurde – an Stelle der kommunalen Parlamente in dringenden Angelegenheiten entscheiden. Auf eine entsprechende Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) weisen die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Max Schad, Heiko Kasseckert und Michael Reul hin.

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Max Schad ruft zu Teilnahme an Wettbewerb rund um das Grundrecht auf Gleichheit auf

Mitmachen können Schülerinnen und Schüler der siebten bis zehnten Klasse

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Hessische Staatskanzlei, das Hessische Justizministerium und das Hessische Kultusministerium veranstalten nun im Rahmen der Aktion „Hessen lebt Respekt“ einen Schülerwettbewerb rund um das Grundrecht auf Gleichheit, auf den der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad hinweist.

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