Jürgen Banzer informierte auf Einladung der CDU Main-Kinzig über die Volksabstimmung am 28. Oktober
Wenn am 28. Oktober in Hessen ein neuer Landtag gewählt wird, findet gleichzeitig eine Volksabstimmung statt. Die Wähler entscheiden dann über insgesamt 15 Verfassungsänderungen, angefangen von der Streichung der Todesstrafe, über die Senkung des Quorums für Volksabstimmungen von 20 auf 5 Prozent und damit die Stärkung der direkten Demokratie, bis hin zur Verankerung der Ehrenamtsförderung als Staatsziel.
Wichtige Themen also, die bislang in der Öffentlichkeit und der medialen Wahrnehmung leider wenig Niederschlag gefunden haben. Aus diesem Grund lud die CDU Main-Kinzig zu einer Informationsveranstaltung mit Jürgen Banzer, Landtagsabgeordneter und Landesminister a.D. nach Schöneck ein.
Unter seinem Vorsitz hat die Enquetekommission „Verfassungskonvent“ des Hessischen Landtages zwei Jahre lang alle Artikel der Landesverfassung untersucht und gemeinsam mit einem Beratungsgremium, bestehend aus Institutionen und Personen der Zivilgesellschaft, die nun vorliegenden Änderungsvorschläge erarbeitet. Der Hessische Landtag hat die Änderungsgesetze im Mai 2018 bereits mit breiter Mehrheit angenommen. Nun fehlt noch die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger, die am 28. Oktober das Wort haben und über jeden der 15 Vorschläge einzeln abstimmen dürfen.
Notwendig wurde die Änderung, da die Hessische Landesverfassung aus dem Jahr 1946 stammt und damit drei Jahre vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist. Seitdem gab es viele gesellschaftliche und politische Änderungen, die eine Anpassung mit Augenmaß immer wieder notwendig gemacht haben; so zum Beispiel die Einführung der Direktwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen im Jahr 1991 oder zuletzt die Verankerung der Schuldenbremse im Jahr 2011.
Eingangs der gut besuchten Veranstaltung hatte die Vorsitzende der CDU Main-Kinzig, Dr. Katja Leikert, die Zuhörer willkommen geheißen, darunter auch die Landtagsabgeordneten Hugo Klein und Michael Reul sowie Landtagskandidat Max Schad.
Jürgen Banzer berichtete aus erster Hand über den breit angelegten Diskussionsprozess, an dessen Ende aus einer Vielzahl von Ideen die nun finalen Änderungsvorschläge herausgearbeitet wurden. Banzer bedauerte, dass die CDU sich mit ihrem Vorstoß für einen Gottesbezug in der Verfassung nicht habe durchsetzen können. Auch zur Sozialisierung von Eigentum seien die Christdemokraten mit ihrem Änderungswunsch nicht durchgedrungen. Dennoch ist der Landtagsabgeordnete mit dem zur Abstimmung stehenden Ergebnis sehr zufrieden und gespannt auf das Votum der Wählerinnen und Wähler.
In einer von Max Schad moderierten Diskussionsrunde konnten die Besucher Fragen an den Experten aus Wiesbaden richten. Die rege Debatte verdeutlichte dabei das große Interesse an der bei näherer Betrachtung alles andere als „trockenen“ Materie.
Zum Abschluss der Veranstaltung dankten Leikert und Schad Jürgen Banzer für seine Ausführungen und die spannenden Einblicke. An die Wählerinnen und Wähler richteten die CDU-Politiker den Appell, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und auch im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis für die Landtagswahl und die Volksabstimmung zu werben.
Wer sich im Vorfeld der Volksabstimmung am 28. Oktober mit den Details der 15 Änderungsvorschläge auseinandersetzen möchte, findet alle wichtigen Informationen unter https://www.verfassung-hessen.de/. Dort sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Arbeit der Enquetekommission „Verfassungskonvent“ ausführlich beschrieben.
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