• Vielfältigkeit der für die barrierefreie Kommunikation relevanten Unterstützungen wird verdeutlicht
  • Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden soll vorangetrieben werden
  • Einsetzung eines Inklusionsbeirats

Anlässlich der erneuten Einbringung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes in den Hessischen Landtag erklärte der behindertenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Max Schad:

„Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, indem wir den inklusiven Gedanken fördern und Hilfestrukturen besser für ein möglichst selbstbestimmtes Leben weiterentwickeln. Dafür brauchen wir flexible Angebote und Finanzierungsstrukturen sowie eine hohe Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Angebotsformen, um adäquate Hilfen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind im Gesetzentwurf unter anderem Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit festgelegt, um die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer zunehmend digitalisierten Welt zu sichern und zu fördern. 

Durch die Aufnahme der Übertragbarkeit in einfache bzw. leichte Sprache sollen zudem Verbesserungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen erreicht werden. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und barrierefreier Wohnraum sind ebenso entscheidend wie gleiche Chancen am Arbeitsmarkt und eine gute medizinische und pflegerische Versorgung.
Weiterhin werden wir die kommunalen Gebietskörperschaften in den ausgeweiteten Geltungsbereich einbeziehen, um die Bedeutung der Diskriminierungsverbote auf lokaler Verwaltungsebene zu verdeutlichen und zu unterstreichen, dass die Schaffung gleichberechtigter Bedingungen Querschnittsaufgabe ist, die alle staatlichen Ebenen gleichermaßen betrifft.

Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll zukünftig auch das Amt der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen hauptamtlich wahrgenommen werden. Dies würdigt die Bedeutung des Amtes und betont den hohen Stellenwert, den die Landesregierung einer oder einem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Behindertenpolitik des Landes einräumt. 

Die Einsetzung eines Inklusionsbeirats, der in seiner Zusammensetzung die unterschiedlichen Arten von Behinderungen angemessen berücksichtigt, soll darüber hinaus die hauptamtliche Person bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Den Menschen mit Behinderungen wollen wir so auf Landesebene mehr Gewicht und eine stärkere Stimme verleihen. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf werden wir schon bald sichtbare Erfolge erzielen können, um Hessen für die Betroffenen ein Stück lebenswerter und gerechter zu machen.“

Kategorien: Wahlkreis

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