Schad, Kasseckert und Reul heben solide finanzielle Basis positiv hervor
Gemeinsam sind die Kommunen und das Land Hessen trotz vieler Widrigkeiten überwiegend gut durch die Corona-Pandemie gekommen – dieses Fazit ziehen die drei heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Max Schad, Heiko Kasseckert und Michael Reul. Das gehe unter anderem aus einer Anfrage an den Hessischen Minister des Innern und für Sport (HMdIS), Peter Beuth hervor.
Lege man die Haushalts- und Finanzdaten aller 422 hessischen Städte und Gemeinden sowie der 21 Landkreise zu Grunde, die im HMdIS erfasst und ausgewertet werden, falle ins Auge, dass die Kommunen ihren Liquiditätsbestand trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie seit 2019 stetig aufbauen konnten: Zum 31. Dezember 2019 auf ca. 3 Milliarden Euro, zum 31. Dezember 2020 auf ca. 4 Milliarden Euro und zum 31. Dezember 2021 auf ca. 4,8 Milliarden Euro. Auch der Bestand der Rücklagen im Haushalt wuchs von 4,6 Milliarden Euro in 2019 auf 5,4 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2020. Für 2021 liegen hierzu noch keine Daten vor.
Bemerkenswert sei dies insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 zunächst stark gesunkenen Steuereinnahmen. „Einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen lieferten der Bund und das Land Hessen mit der gemeinsamen Bereitstellung von 1,213 Milliarden Euro zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020. Dabei übernimmt das Land mit 661 Millionen Euro über die Hälfte des Ausfalls an Gewerbesteuer“, heißt es in dem Schreiben von Peter Beuth.
Mit diesem so genannten Kommunalpakt legten der Finanz- und der Innenminister dann gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im November 2020 über die hessischen 661 Millionen Euro bzgl. der Gewerbesteuermindereinnahmen hinaus, die Verteilung von insgesamt über 3 Milliarden Euro fest. Wichtigste Maßnahme war, die Steuerausfälle im Kommunalen Finanzausgleich mit 1,4 Milliarden Euro auszugleichen und die neu eingeführten Festbeträge im Finanzausgleich jährlich um 112 Millionen Euro kontinuierlich zu steigern.
Weitere Hilfen des Kommunalpakts betrafen insbesondere die Unterstützung von Krankenhäusern, die Übernahme von ausgefallenen Kita-Beiträgen, die Unterstützung des ÖPNV, Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas, den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, den DigitalPakt Schule sowie die Unterstützung der Heilkurorte. Außerdem erhalten alle kommunalen Sozialträger ab dem Jahr 2020 rund 250 Millionen Euro höhere Zuweisungen vom Bund zu den sogenannten Kosten der Unterkunft.
Bereits mit Erlass vom 30. März 2020 wurde es den Kommunen darüber hinaus unkompliziert ermöglicht, Kredite aufzunehmen und Haushalte während der Pandemie ohne Haushaltssicherungskonzepte zu beschließen. Nachtragshaushalte wurden für entbehrlich erklärt. Diese Erleichterungen wurden ebenso mit dem Finanzplanungserlass vom 1. Oktober 2020 und dem aktuellen des Jahres 2021 weitergeführt.
Wie Beuth und auch die drei heimischen Landtagsabgeordneten betonen, habe die Krisenfestigkeit der Hessischen Kommunen ihren Ursprung aber auch in bereits vor der Pandemie eingeleiteten Maßnahmen. So habe das Land 100 Kommunen im Rahmen des kommunalen Schutzschirms mit über 3,2 Milliarden Euro unterstützt. Die Kommunalinvestitionsprogramme (KIP I und II) hatten ein Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro. Der 2016 reformierte Kommunale Finanzausgleich sorge für eine umfassendere und eine gerechtere Finanzausstattung. 2018 setzte das Land zudem einen Meilenstein bei der Bekämpfung kommunaler Altschulden. Kassenkredite mit einem Volumen von rund 5 Milliarden Euro wurden aus den Büchern von 179 Kommunen getilgt und der Hessenkasse übertragen. Zusätzlich wurde für Kommunen ohne Kassenkredite ein Investitionsprogramm von rund 700 Millionen Euro aufgelegt. „Dieses solide Fundament war nun die Basis dafür, dass die finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie auf kommunaler Ebene meist gut gemeistert werden konnten. Natürlich gibt es Schwankungen und die Situation vor Ort muss immer individuell betrachtet werden. Fest steht aber: Die Grundrichtung stimmt“, betonen Schad, Kasseckert und Reul.
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