CDU-Abgeordneter Schad informiert, dass Förderanträge ab sofort gestellt werden können
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hessen in Kraft getreten. Ab sofort können die öffentlichen und privaten Schulträger entsprechende Förderanträge für ihre Schulen stellen. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad hin.
Mit dem Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur gefördert. Ziel ist der Aufbau möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen. Förderfähige Maßnahmen sind u.a. der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, dieEinrichtung von WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte wie z.B. interaktive Tafeln oder Beamer, digitale Arbeitsgeräte, beispielsweise für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder fachrichtungsbezogene Bildung an beruflichen Schulen, sowie unter besonderen Voraussetzungen auch schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets. Wesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule.
Insgesamt investieren Bund und Land mit dem Programm eine halbe Milliarde Euro in die digitale Bildung. „Zusammengerechnet stehen für jede Schülerin und jeden Schüler an den Schulen im Main-Kinzig-Kreis und in Hanau damit rund 540 Euro zur Verfügung. So machen wir unsere Schulen fit für die digitale Zukunft“, so Schad.
Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung. Entsprechende Informationen und Unterlagen dazu finden sich auf der Internetseite der WIBank unter https://wibank.de sowie unter https://digitale-schule.hessen.de.
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