Landtagsabgeordneter Max Schad hatte sich in Wiesbaden für Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung eingesetzt

Gute Nachricht insbesondere für alle Karnevalsvereine in der Region, die aktuell in den Startlöchern für die närrische Saison stehen: Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad berichtet, hat die Hessische Landesregierung die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 28. November verlängert und in einigen Bereichen angepasst. Betroffen von der Anpassung der neuen Verordnung ist u.a. das 2G-Optionsmodell, das nun auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, und Jugendlichen die Teilnahme an 2G-Veranstaltungen ermöglicht – wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Dafür hatte sich Schad in Wiesbaden eingesetzt.

In der neuen Verordnung heißt es: „Künftig können auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bislang unter 12 Jahren) an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen mit 2G-Regelung betreten. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test, bei Schülerinnen und Schülern also beispielsweise das Testheft. Die regelmäßigen Reihen-Testungen in den Schulen haben sich als effizient beim frühen Aufspüren von Corona-Infektionen bewährt. In Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken gelten weiterhin strengere Anforderungen.“

Max Schad dankt der Hessischen Regierung für die pragmatische Lösung, die sowohl den Gesundheitsschutz der Besucher und Mitwirkenden im Blick behalte, als auch den Vereinen einen Weg aufzeige, wie Veranstaltungen trotz aller Einschränkungen und besonderen Anforderungen im Bereich Abstand und Hygiene durchgeführt werden können.

 

 

 

 

 

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